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FAQ Umschulung

Fragen und Antworten zu unseren Umschulungen

Wie beantrage ich eine Umschulung?

Sie benötigen einen Bildungsgutschein bzw. eine Kostenzusage. Diese bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung.

Ab welchem Alter ist eine Umschulung möglich?

Ab 18 Jahre.

Gibt es einen Eignungstest vor dem Start der Umschulung?

Ja. Grundsätzlich findet vor jeder Umschulung ein Eignungstest statt.

Muss ich meinen Praktikumsplatz selbst suchen?

Wir unterstützen Sie bei der Praktikumssuche. Sie profitieren von unseren Kontakten zu namhaften Arbeitgebern in der Region bei der Praktikums- und Jobsuche.

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es bei einer Umschulung?

Als Interessent*in für unsere kaufmännischen Umschulungen können Sie mindestens einen Hauptschulabschluss (Mittelschulabschluss) oder einen vergleichbaren ausländischen Schulabschluss vorweisen. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich. Idealerweise bringen Sie Berufserfahrung und die Bereitschaft mit, einen neuen Schritt zu gehen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und führen ggf. zusammen mit Ihnen einen Eignungstest durch.

Kann ich umschulen, wenn ich noch keinen abgeschlossenen Beruf habe?

Grundsätzlich ist das möglich.

Was kostet die Umschulung?

Die Kosten der Umschulung können von der Agentur für Arbeit, dem zuständigen Jobcenter oder der Rentenversicherung zu 100 % übernommen werden.

Was kostet eine Umschulung ohne Bildungsgutschein?

Die Kosten einer Umschulung hängen von verschiedenen Faktoren ab: dem Beruf, Teilzeit oder Vollzeit, Ort der Schule etc.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten. Details zu unseren Umschulungen sowie den Konditionen für Selbstzahler*innen erhalten Sie von unseren Ansprechpartner*inen vor Ort.

Wann starten die Umschulungen?

Zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst.

Von wann bis wann sind die Unterrichtszeiten?

Vollzeit: Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:45 Uhr

Teilzeit: Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 13:15 Uhr & Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr

Bekommt man BAföG oder Vergütung während der Umschulung?

Während der Umschulung erhalten Bürgergeld- bzw. ehemals ALG-2-Empfänger weiterhin die ihnen zustehenden, regulären Leistungen. Aber bitte fragen Sie hier beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit nach.

Wann bekomme ich das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 €?

Wenn Sie Bürgergeldempfänger*in sind und eine geförderte Umschulung bei der DAA absolvieren, erhalten Sie (gültig ab 01.07.2023) unbürokratisch 150 € Weiterbildungsgeld pro Umschulungsmonat vom Jobcenter.

An welchen Orten kann ich die Umschulung absolvieren?

Hier finden Sie einen Überblick unserer Umschulungs-Standorte bzw. Schulen.