Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Unsere Coachings können über einen AVGS gefördert werden. Ob Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines AVGS erfüllen, beantwortet Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in oder Berater*in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Ihr Vorteil: Für Sie entstehen keine Kosten.
Wir rechnen die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.